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Leitlinie BDK

Sommerkarneval? Nein! – Leitlinien des BDK
(Quelle: http://www.karnevaldeutschland.de/Hauptframeset.htm)

Vorwort
„Karnevalisierung“ unserer Gesellschaft

Die Fastnacht, der Fasching und der Karneval beinhalten mehrere Elemente.Neben den Fastnachtsbräuchen ist jede Zunft oder Gesellschaft auch ein Stück Heimat; denken wir z.B. an die Gardisten oder Narrenfiguren, die ein Teil der jeweiligen Stadt- und Ortsgeschichte als ein lebendiges Bild darstellen. Alles unbegrenzt Verfügbare wird auf Dauer sinnentleert, uninspiriert und langweilig. Daher hat die historisch begründete Zeiteingrenzung in der Brauchausübung eine hohe, definitorische Bedeutung. Wir erleben derzeit eine „Karnevalisierung“ vieler Gesellschaftsbereiche, insbesondere in der Veranstaltungs- oder neudeutsch „Eventkultur“. Als Beispiele seien nur genannt „Christopher Street Day“, „Love Parade“, „Halloween“ oder auch bestimmte Unterhaltungsformate in den Medien. Närrische und karnevaleske Elemente wie Verkleidung, Maskeraden oder Stimmungsgesang beschränken sich nicht mehr allein auf den Fastnachtszeitraum, sondern sind zwischenzeitlich ganzjährig anzutreffen. Auch kommt es zu einem Mix mit anderen Bräuchen wie etwa den „Junggesellenabschieden“ oder der „Fankultur“ in den Sportstadien.

Unser Brauchtum ist kein Beliebigkeitsmix

Gerade unter den Aspekten der Vermischung und Unkonturiertheit muss sich fastnachtliches Brauchtum klar abgrenzen. Fastnacht, Fasching und Karneval sind als regionales, historisch gewachsenes Brauchtum eben kein Beliebigkeitsmix. Inhalte wie Rahmen verschiedener europäischer Fastnachtstermine sind nicht willkürlich austauschbar. Auch ein überregionaler Transfer oder „Export“ von Brauchformen widerspricht der Brauchdefinition. Beispielsweise findet die „Alte Basler Fastnacht“ in Basel statt und nicht in Flensburg.

Die Ethik-Charta im Bund Deutscher Karneval e.V.

In der Ethik-Charta des Bundes Deutscher Karneval wird festgeschrieben, dass Fastnacht, Fasching und Karneval, nach wie vor fest im christlichen Jahreslauf verankert, als Schwellenfest vor der österlichen Fastenzeit eine klare zeitliche Begrenzung haben. An Aschermittwoch ist definitiv Schluss.

Aktivitäten fastnachtlicher Vereine außerhalb der Brauchzeit

Seiner Zweckbestimmung gemäß konzentriert sich die Arbeit eines fastnachtlichen oder karnevalistischen Vereines auf die Vorbereitung und Durchführung von Brauchveranstaltungen innerhalb der kalendarisch festgelegten Jahreszeit. Diese wird heute im BDK wie folgt definiert:

1. Veranstaltungen zum Fastnachtsauftakt in der Zeit um den 11. im 11., also zwischendem 3. November und dem Samstag vor dem 1. Advent.

 2. Die kalendarisch für unsere Brauchveranstaltungen ausgewiesene Jahreszeit ist zwischen Silvester und Aschermittwoch.

Abweichungen von diesen Leitlinien sind dort gerechtfertigt, wo fastnachtlichen bzw. karnevalistischen Aktivitäten andere Kalenderordnungen zugrunde liegen. Es darf aber nicht zu einem Zeitmix zwischen Regionen unterschiedlicher Ordnungen kommen.

Wie andere Vereinsarten, so bieten auch fastnachtliche und karnevalistische Vereinigungen ihren Mitgliedern über den spezifischen Vereinszweck hinausgehende, allgemeine Jahresprogramme an, um so die das Vereinsleben tragenden, persönlichen Bindungen aufrechtzuerhalten und zu vertiefen. Als Beispiel für die Pflege der sozialen Kontakte seien hier nur Sommerfeste, Jahresausflüge und dergleichen genannt. Daneben gibt es die unterschiedlichsten Beweggründe „privater“ Natur, bei denen die Vereinsmitglieder öffentlich ihr Zusammengehörigkeitsgefühl und ihr Eintreten füreinander zum Ausdruck bringen können. Zu denken wäre hier vor allem an Geburtstage, Hochzeiten, Jubiläen, aber auch an Traueranlässe. Des Weiteren kann es im örtlichen Einzugsbereich Sonderveranstaltungen geben, zu denen auch die Teilnahme unserer Vereine erwünscht ist. Solche regionalen Sonderveranstaltungen können beispielsweise Stadtjubiläen, Landschaftstreffen und Ähnliches sein. Auch Arbeitstagungen, sportliche Turnierveranstaltungen und sonstige satzungsgemäße Verbandstreffen finden aus Termingründen meist außerhalb der den Aktivitäten der Vereine vorbehaltenen Kalenderzeit statt.

In diesen oben dargestellten Bereichen liegen in aller Regel jene Konfliktansätze, die zu Diskussionen darüber führen können, ob hierbei die jahreszeitliche Brauchtradition berührt wird. Der Bund Deutscher Karneval e.V. und seine Kulturpreisträger haben sich mit dieser Problematik auseinandergesetzt und möchten den Vereinen im BDK eine klare Leitlinie vorgeben. Diese Leitlinie entspringt dem Selbstverständnis des Bundes Deutscher Karneval e.V. als einer Vereinigung zur Pflege fastnachtlicher Bräuche. Diesen gemeinsamen Grundkonsens setzt er wegen der satzungsgemäßen Bestimmungen auch bei seinen Mitgliedsvereinen voraus.

1. Satzungsgemäße Aktivitäten von Fastnachts- und Karnevalsvereinen

außerhalb der jahreszeitlich festgelegten Brauchzeiten Administrative Aufgaben wie Jahreshauptversammlungen und Konvente sind geschlossene Veranstaltungen und stellen wie die Turniere des karnevalistischen Tanzsports als solche keine Beiträge zum Sommerkarneval dar.

 2. Traditionsgarden und Biwaks

Bei reinen Traditionsgarden ist gegen ganzjährige Auftritte in den Traditionsuniformen nichts ein zuwenden, wenn nicht Interessen oder Bestimmungen des betreffenden Regionalverbandes entgegen stehen.

3. Tanzgarden und Solisten

Tanzgarden und Solisten müssen außerhalb der Brauchzeit auf das Tragen ihrer Uniformen und die Aufführung ihres Gardetanzes verzichten. Gegen die Darbietung von Schautänzen bestehen keine Einwände. Eine Ausnahme davon ist der sportliche Wettkampf im Rahmen von BDK-Turnieren. Dementsprechend können eine Garde oder Solisten im Sommer in Uniformen keine Auftritte absolvieren. Der karnevalistische Tanzsport lässt sich nur im Wettkampf präsentieren. Außerhalb des Wettkampfes gelten die Regeln des fastnachtlichen Brauchtums.

4. Gesellige Vereinsveranstaltungen außerhalb der Brauchzeit

Es ist in einigen Landschaftsräumen üblich geworden, dass in den Programmen von Veranstaltungen außerhalb der Brauchzeit auch fastnachtstypische Beiträge angeboten werden. Auf karnevalistisches „Outfit“ ist hierbei zu verzichten.

5. Teilnahme an Ortsfesten und regionalen Landschaftstreffen

Bei einer Teilnahme muss auf Masken, Schemen, Larven, Orden und sonstige fastnachtstypische Requisiten verzichtet werden. Hier sollten die teilnehmenden Gruppen als Organisationsträger und nicht als Brauch ausübend in Erscheinung treten. Eine Teilnahme im Ornat mit Mütze ist möglich.

6. Treffen im Ausland

Wir unterscheiden hier zwischen Fastnacht und Karneval „feiern“ (Brauchausübung) und„demonstrieren“ (Elemente des Brauchtums darstellen). Bei einer Teilnahme wird unser Fastnachtsbrauchtum im Rahmen weiterer Kulturträger dargestellt (z.B. Weltausstellung, Paraden in Amerika). Eine Teilnahme im kompletten Kostüm oder kompletter Uniform ist aus diesem Grund möglich.

7. Treffen in „Kulturkontaktzonen“ des gemeinsamen Brauchtums

Treffen in „fastnachtlichen oder karnevalistischen Kulturkontaktzonen“ sind länderübergreifende Veranstaltungen mit historischem Hintergrund. Dabei ist das Umfeld zu entkarnevalisieren. Der Grundgedanke der Veranstaltung ist klar herauszustellen und muss mit den Vorgaben der Ethik-Charta vereinbar sein. Es kann nichts nachgeahmt werden und kann keine Einbeziehung von weit entfernt beheimateten Gruppen erfolgen.

8.Jubiläumsfeierlichkeiten einer Zunft/Gesellschaft/Verband am Gründungsdatum

Es obliegt dem Verband, ob diese Veranstaltung überhaupt im fastnachtlichen oder karnevalistischen Outfit stattfinden muss. Bei öffentlichen Auftritten muss jedoch all das unterlassen werden, was sommerkarnevalistische Merkmale aufweist.

9.Halloween/Walpurgisnacht

Dort, wo sich Halloween/Walpurgisnacht und Fastnacht vermischen, beispielsweise durch Mitwirkung von Narrenzünften und Karnevalsvereinen an Halloweenumzügen in ihrer kompletten Zunftkleidung oder Ornaten, muss der Regionalverband konsequent eingreifen. Beides hat mit unserem fastnachtlichen Brauchtum nichts zu tun.

10. Teilnahme an Heimat- und Kulturabenden

In Fremdenverkehrs- und Kurzentren wird oft auf eine Teilnahme örtlicher Fastnachtsgruppen mit fastnachtlichen Traditionsbeiträgen gedrängt. Das ist als eine folkloristische Instrumentalisierung unserer Brauchkultur anzusehen und muss abgelehnt werden. Eine Erklärung der Maske, Scheme, Larve und/oder des Kostüms im Rahmen eines Vortrages ist zulässig.

11. Persönliche Jubiläen und Familienfeste von Mitgliedern

In allen Traditionsgebieten ist es üblich, dass fastnachtliche Vereinigungen bei bedeutsamen Jubiläen und Familienfesten ihrer Mitglieder in Erscheinung treten. Ob das in Ornaten und Kostümen sein muss, ist eine von den Vereinen selbst zu verantwortende Geschmacksfrage.

Unser Zeitfenster ausfüllen

Wir alle können nur für eine bestimmte Zeitspanne die Fastnacht, den Fasching und den Karneval mit Entscheidungen begleiten. Nennen wir es Zeitfenster. Für dieses Zeitfenster sind wir verantwortlich. Man wird uns später daran messen. Aus diesem Grund sollten wir stets umsichtig und vorausblickend handeln.Dies gilt auch bei Terminfestlegungen; sie sollten Feiertage und Gedenktage mit Fingerspitzengefühl beachten

 

Köln, im Juni 2009

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